EORI identifiziert Beteiligte an EU-Zollvorgängen. Sie ist weder Paketnummer noch Nachweis gezahlter Steuern.
Wer beantragt und wo
Wirtschaftsbeteiligte benötigen EORI für entsprechende Zollvorgänge, etwa Einfuhr, Ausfuhr und Versandverfahren. In der EU ansässige Beteiligte beantragen sie im Niederlassungsland; außerhalb der EU ist gewöhnlich das Land des ersten Zollvorgangs relevant. Privatpersonen benötigen sie nicht immer: Entscheidend sind Gesetzgebung und Vorgang.
Vor dem Versand prüfen
Klären Sie, wer Einführer oder Ausführer ist und wessen Nummer benötigt wird. Prüfen Sie die Gültigkeit über den Dienst auf der offiziellen EORI-Seite. Eine Person kann gleichzeitig nur eine gültige EORI besitzen. Umsatzsteuer- und IOSS-Nummern ersetzen sie nicht. Verfahren und Dauer klären Sie mit der zuständigen nationalen Zollbehörde.
Die offizielle Kommissionsseite enthält Regeln, Gültigkeitsprüfung und nationale Kontakte. EORI · European Commission






