3 € Zoll auf Einkäufe von außerhalb der EU: die Berechnung

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer Zoll für bestimmte Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern. Wann fallen 3 € an und warum kann es mehr werden?

Online purchases packed in a parcel beside euro coins and customs paperwork

Eine Bestellung in einem ausländischen Onlineshop kann mehr kosten als der angezeigte Kaufpreis. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU einen vorübergehenden Zoll von 3 € auf betroffene Sendungen im Wert von höchstens 150 €. Dabei sind 3 € nicht unbedingt der Gesamtbetrag für das Paket.

Welche Einkäufe sind betroffen?

Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/382 sieht diesen Satz für Waren vor, die über das IOSS-Verfahren zur Umsatzsteuerabwicklung bei Onlineverkäufen oder in Postsendungen eingeführt werden. Bei anderen Einfuhrverfahren können reguläre Zollsätze gelten. Pauschal 3 € auf jedes internationale Paket aufzuschlagen wäre daher irreführend.

3 € pro Produkt oder pro Paket?

Entscheidend sind die Warenpositionen in der Zollanmeldung. Mehrere Produkte können eine Position bilden, wenn Einreihung, Beschreibung und gegebenenfalls Ursprung übereinstimmen. Regeln und Beispiele stehen in Abschnitt 5.2 des Leitfadens der Europäischen Kommission.

Zwei identische T-Shirts dürfen beispielsweise als eine Position angemeldet werden: Dann beträgt der Zoll 3 €. Kommt eine Tasse als eigene Position hinzu, sind es 6 €. Das Beispiel setzt voraus, dass der Satz für die Sendung gilt; die endgültige Berechnung hängt von der korrekten Anmeldung ab.

Welche weiteren Kosten entstehen?

Der Zoll ersetzt weder die Mehrwertsteuer noch Versandkosten oder mögliche Abfertigungsgebühren des Versanddienstleisters. Klären Sie vor dem Kauf mit dem Verkäufer, welche Kosten enthalten sind und welche bei der Einfuhr noch anfallen können.

Welche Angaben werden benötigt?

Bewahren Sie die Bestellbestätigung sowie Wert und Menge jedes Produkts auf. Beschreiben Sie den Inhalt genau: „zwei Baumwoll-T-Shirts und eine Keramiktasse“ ist aussagekräftiger als „persönliche Gegenstände“. Übermitteln Sie bei IOSS-Verkäufen die benötigten Angaben nach dem vorgesehenen Verfahren des Versanddienstleisters.

Bei Onlineverkäufen spielen auch Produktkennungen (PID) eine Rolle.

Häufig gestellte Fragen

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