Produktkennungen für den EU-Zoll: Was Onlinehändler vorbereiten sollten

Produktkennungen für betroffene Fernverkäufe in die EU bis 150 Euro vorbereiten: Die verpflichtende Übermittlung beginnt am 1. November 2026.

Scanning a product barcode and checking its catalogue record before packing an international shipment

Das Wichtigste in Kürze

Eine Beschreibung wie „T-Shirt“ oder „Kopfhörer“ identifiziert noch kein bestimmtes Produkt. Produktkennungen, kurz PID, helfen dem Zoll, eingeführte Waren dem Angebot des Verkäufers und dem Produkt des Herstellers zuzuordnen.

Was ändert sich am 1. November 2026?

Der am 5. Oktober 2026 aktualisierte Leitfaden der Europäischen Kommission nennt den 1. November 2026 als Beginn der verpflichtenden PID-Meldung für betroffene Fernverkäufe eingeführter Waren in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Dies betrifft vor allem Verkäufe an Verbraucher; gewöhnliche B2B-Warenströme fallen grundsätzlich nicht darunter.

Welche Kennungen sollten Sie bereithalten?

  • Die vom Onlineshop oder Marktplatz verwendete Produktkennung des Händlers.
  • Die nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers.
  • Die standardisierte Produktkennung des Herstellers, sofern vorhanden.

Prüfen Sie bei Marktplatzverkäufen die Produktkennung der Plattform. Ihre interne Lagerartikelnummer reicht nicht zwangsläufig aus. PID ersetzen nicht die Zolltarifnummer.

Daten vor dem Versand vorbereiten

Ordnen Sie jedem Katalogeintrag die Herstellerangaben zu. Fordern Sie fehlende Kennungen beim Lieferanten an und prüfen Sie die korrekte Übertragung aus dem Shop in das Versandsystem.

Feldnamen können je nach Transportdienstleister abweichen. FedEx veröffentlicht eigene Hinweise zur Übermittlung von Produktkennungen; diese Angaben zur Benutzeroberfläche gelten nicht automatisch für alle anderen Dienstleister.

Halten Sie bei Sendungen über Topparcel die Produktinformationen vor der Buchung bereit und klären Sie die Übermittlung für den gewählten Service. Eine fehlende Kennung lässt sich leichter beschaffen, solange sich die Ware noch bei Ihnen befindet.

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