EU-Zollreform: der Zeitplan für Unternehmen

EU-Zollbehörde und Data Hub: Anwendungsdaten und schrittweiser Übergang für unterschiedliche Wirtschaftsbeteiligte.

A logistics desk with a laptop overlooking a container terminal.

Die EU verändert den Umgang mit Zolldaten. Für Unternehmen geht es praktisch um Warenangaben und die Verantwortung für Einfuhren. Die Reform erfolgt schrittweise: Gesetzesbeschluss und Beginn einer Pflicht sind unterschiedliche Termine.

Was umfasst das neue System?

Die Übersicht der Kommission beschreibt die EU-Zollbehörde und den EU Customs Data Hub, ein gemeinsames System zur Bereitstellung von Zolldaten. Die Einführung erstreckt sich über mehrere Jahre.

Welche Etappen sind vorgesehen?

Die Verordnung (EU) 2026/2108 trat am 20. September 2026 in Kraft. Allgemeiner Anwendungsbeginn ist der 21. September 2027; für einzelne Bestimmungen gelten andere Termine. Die Rechtsgrundlage zur Errichtung der EU-Zollbehörde gilt bereits ab Inkrafttreten. Die organisatorische Etappe 2027 ist daher nicht mit der rechtlichen Errichtung gleichzusetzen.

Artikel 285 regelt den Übergang zum Data Hub:

  • 1. Juli 2028: Fernverkaufseinführer und IOSS-Nutzer verwenden das System für die gesetzlich erfasste Überlassung zum freien Verkehr und die Zolllagerung für Fernverkäufe.
  • 1. März 2031: Andere Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens können zwischen Zollanmeldung und Bereitstellung der Daten über den Data Hub wählen.
  • 1. März 2034: Für diese Beteiligten wird die Bereitstellung der entsprechenden Daten über den Data Hub verpflichtend.

Der Übergang richtet sich nach Beteiligten und Verfahren. Die Verabschiedung der Verordnung bedeutet nicht, dass jeder Shop schon heute angeschlossen sein muss.

Was lässt sich bereits vorbereiten?

Prüfen Sie, ob sich jede Bestellung mit einer klaren Warenbeschreibung, Wert, Menge und Lieferantendaten verknüpfen lässt. Legen Sie fest, wer Angaben an Transporteur oder Zollvertreter übermittelt und Fehler korrigiert.

Für Shops mit Kunden in der EU sind auch Produktidentifikatoren PID relevant. Für einen kleinen Shop ist der erste praktische Schritt, Produktdaten und Datenübermittlung zu ordnen, statt eine eigene Zollplattform zu entwickeln.

Häufige Fragen

Muss ein Shop bereits an den Data Hub angeschlossen sein?

Die Verabschiedung der Reform allein verpflichtet nicht jeden Shop dazu. Maßgeblich sind Beteiligte, Verfahren und Fristen.

Wen betrifft die Etappe vom 1. Juli 2028?

Fernverkaufseinführer und IOSS-Nutzer bei den im Artikel beschriebenen Verfahren zur Überlassung zum freien Verkehr und Zolllagerung.

Was unterscheidet die Etappen 2031 und 2034?

Ab 1. März 2031 können die übrigen Beteiligten zwischen Zollanmeldung und Data Hub wählen. Ab 1. März 2034 wird die Bereitstellung der entsprechenden Daten über den Hub verpflichtend.

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