Das Wichtigste in Kürze
- Die EUDR gilt für bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse.
- Die Pflichten hängen von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab: Nicht jeder Versender muss eine neue DDS einreichen.
- Bereiten Sie Herkunftsangaben vor und prüfen Sie die für Ihr Unternehmen und Ihre Waren geltenden Fristen.
Kaffee, Schokolade und Holzmöbel können unter die EU-Entwaldungsverordnung EUDR fallen. Wenn Ihr Unternehmen solche Waren ein- oder ausführt, prüfen Sie vor dem Versand die Anforderungen an den Herkunftsnachweis.
Welche Produkte sollten Sie prüfen?
Die EUDR erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse. Welche Waren erfasst sind, ergibt sich aus den Zolltarifnummern und Warenbeschreibungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 (amtlicher englischer Text). Die Produktbezeichnung oder das Vorhandensein von Holz oder Kautschuk allein entscheidet nicht darüber, ob die Regeln gelten.
Ab wann gelten die Anforderungen?
- 30. Dezember 2026: große und mittlere Marktteilnehmer.
- 30. Juni 2027: die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen unter den Marktteilnehmern.
- 30. Dezember 2026: Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung EUTR fallen.
Für neu aufgenommene Produkte, darunter löslicher Kaffee, gilt ein eigener Anwendungsbeginn: der 30. Dezember 2027. Prüfen Sie die Kategorie Ihrer Waren. Weitere Informationen bietet die EUDR-Übersicht der Europäischen Kommission mit den Anwendungsfristen.
Benötigt jeder Versender eine DDS?
Nein. Eine Sorgfaltserklärung, kurz DDS, dokumentiert die vorgeschriebenen Prüfungen. Vorgelagerte Marktteilnehmer führen grundsätzlich die Sorgfaltsprüfung durch und reichen eine Erklärung ein, bevor sie die betreffenden Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder ausführen. Berechtigte Kleinst- und Kleinprimärerzeuger können eine vereinfachte Erklärung nutzen.
Für Unternehmen auf nachgelagerten Stufen gelten andere Pflichten. Sie müssen nicht automatisch eine neue DDS für Waren abgeben, die bereits vorgelagert geprüft wurden. Der erste nachgelagerte Käufer muss die Nummer der Sorgfaltserklärung oder die Kennung der Erklärung erfassen und aufbewahren. Lesen Sie die Erläuterungen der Kommission zu den Verantwortlichkeiten in der Lieferkette.
Was ist vor der Versandbuchung zu tun?
- Gleichen Sie die zolltarifliche Einreihung mit dem aktuellen Geltungsbereich ab.
- Klären Sie, wer für die Prüfungen und die Erklärung verantwortlich ist.
- Fordern Sie beim Lieferanten die notwendigen Angaben zu Produktion und Herkunft an, einschließlich Standortdaten, falls vorgeschrieben.
- Klären Sie mit dem Transportdienstleister oder Zollvertreter, wie die erforderlichen Referenzangaben zu übermitteln sind.
Besorgen Sie die erforderlichen Angaben vor der Übergabe an den Transportdienstleister. So müssen Sie diese nicht erst beim Lieferanten anfordern, wenn die Sendung bereits unterwegs ist.
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