Daten zu Luftfracht in die USA werden dem US-Zoll vor dem Verladen übermittelt. ACAS dient der Bewertung von Sicherheitsrisiken. Auch Transitfracht durch die USA ist betroffen: Entscheidend ist deshalb neben dem Empfängerland der tatsächliche Transportweg.
Was der 1. Mai 2027 bedeutet
Die erweiterten Anforderungen von Enhanced ACAS traten am 21. November 2025 in Kraft. CBP verlängerte die schrittweise Durchsetzungsphase bis zum 1. Mai 2027. Das betrifft die vollständige Durchsetzung der neuen Anforderungen; bestehende Regeln bleiben bis dahin in Kraft.
Während der Übergangsphase müssen Transporteure und andere Anmelder weiterhin die vorgeschriebenen Daten übermitteln und festgestellte Fehler korrigieren. Absender sollten die Angaben vor der Paketübergabe vorbereiten.
CBP: Verlängerung der Übergangsphase für Enhanced ACAS
Welche Angaben angefordert werden können
Zu den bisherigen Angaben über Absender, Empfänger und Fracht kommen E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Empfängers, Verpackungsort und/oder vorgesehener Abholort sowie die Ship to party hinzu. Letzteres bezeichnet Name und Anschrift der ersten Partei, die die Sendung nach der Freigabe durch CBP körperlich entgegennehmen soll. Sie kann vom Empfänger in den Dokumenten abweichen.
E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Absenders sind bedingt erforderliche Angaben: Sie werden verlangt, wenn der Absender nach den CBP-Regeln nicht als Verified Known Consignor identifiziert ist. Weitere Felder hängen von der Versandabwicklung und der Beziehung zum Logistikdienstleister ab. Die vollständige Liste mit Bedingungen steht in 19 CFR 122.48b; dieser Überblick ersetzt sie nicht.
19 CFR 122.48b: verpflichtende und bedingt erforderliche ACAS-Daten
Bei der Versandvorbereitung
Prüfen Sie die tatsächlichen Empfängerkontakte und beschreiben Sie den Inhalt genau. Nimmt zunächst ein Lager oder eine andere Partei die Ware nach der Zollfreigabe entgegen, teilen Sie dem Transporteur deren Angaben mit. Klären Sie den anzugebenden Verpackungs- oder Abholort und die passenden Eingabefelder.
Die Fluggesellschaft oder ein anderer zugelassener Anmelder übermittelt ACAS-Daten. Ein gewöhnlicher Kunde muss sich nicht allein für ein Paket selbst registrieren: Er stellt dem gewählten Dienst rechtzeitig korrekte Angaben bereit. Wegen bedingt erforderlicher Daten können zusätzliche Fragen zum Kundenkonto oder Versandablauf entstehen.






