Auch ein Schal oder Buch für Verwandte braucht Angaben für den Zoll. „Geschenk“ auf dem Karton beschreibt weder Inhalt noch Wert. Dieser Beitrag behandelt Sendungen von außerhalb des Vereinigten Königreichs nach England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten gesonderte Bedingungen.
Wann gilt die Sendung als Geschenk?
HMRC erkennt unter den geltenden Voraussetzungen gelegentliche Sendungen einer Privatperson im Ausland an eine Privatperson im Vereinigten Königreich als Geschenk an, etwa zum Geburtstag. Sie müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und dürfen weder direkt noch indirekt von jemandem im Vereinigten Königreich bezahlt worden sein. In der Zollanmeldung ist der Geschenkzweck anzugeben.
Ein Onlinekauf, den der Händler direkt an den Empfänger liefert, erhält nicht allein wegen eines festlichen Anlasses die Geschenkbefreiung. HMRC erläutert auch die Bedingungen für mehrere Geschenke in einem Paket.
HMRC: Bedingungen für Geschenksendungen
Wann fallen Abgaben an?
Gewöhnliche Geschenke ohne verbrauchsteuerpflichtige Waren sind bis einschließlich £39 von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Oberhalb von £39 fällt Einfuhrumsatzsteuer an; oberhalb von £135 können zusätzlich Zollabgaben entstehen. Der Zollsatz hängt von Ware und Ursprung ab. Der Umsatzsteuersatz hängt von der Ware ab: Bücher, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden beispielsweise mit 0 % besteuert. Ein Wert über £39 bedeutet deshalb nicht automatisch einen positiven Steuerbetrag.
Erhebt der Transporteur die Einfuhrumsatzsteuer, umfasst ihre Berechnungsgrundlage Warenwert, Porto, Verpackung, Versicherung und fälligen Zoll. Freigrenze und spätere Steuerbemessungsgrundlage sind deshalb unterschiedliche Größen. Für Alkohol, Tabak und bestimmte weitere Kategorien gelten Sonderbedingungen; das Beispiel mit dem Schal gilt dafür nicht.
GOV.UK: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
Angaben vor dem Versand vorbereiten
Listen Sie die Gegenstände mit Menge und Einzelwert auf. Beschreiben Sie den Inhalt konkret, etwa „ein Wollschal“, statt nur „Geschenk“ einzutragen. Bewahren Sie Wertnachweise auf und übermitteln Sie die Angaben über den gewählten Versanddienst.
Ein verschenkter Gegenstand hat nicht automatisch den Zollwert null. Geben Sie den tatsächlichen Wert an, ohne ihn auf eine Freigrenze zu senken. Klären Sie vor dem Verpacken, ob der Transporteur die Gegenstände annimmt und welche Dokumente nötig sind. Auch private Pakete brauchen eine korrekte Anmeldung.
GOV.UK: Unterlagen zur Zollanmeldung
Versandbeschränkungen: Was vor der Paketübergabe zu prüfen ist






