Eine Ware kann in einem Land hergestellt, in einem anderen gelagert und aus einem dritten verkauft werden. Die Absenderadresse belegt den Ursprung nicht.
Was den Ursprung bestimmt
Die EU unterscheidet nichtpräferenziellen und präferenziellen Ursprung. Beim ersten zählen Gewinnung oder Herstellung und die geltenden Verarbeitungsregeln. Bei mehreren beteiligten Ländern darf der Ursprung nicht allein nach dem letzten Lager oder einfachem Umpacken gewählt werden.
Wann eine Vergünstigung möglich ist
Präferenzen hängen vom geltenden Handelsabkommen oder einseitigen Präferenzsystem, dessen Ursprungsregeln und erforderlichen Nachweisen ab. Versand aus einem Partnerland allein genügt nicht. Fordern Sie Produktionsangaben und passende Nachweise beim Lieferanten an; das Dokument hängt von Regelung und Ware ab. Ersetzen Sie unbekannten Ursprung nicht durch Vermutungen.
Die Kommission veröffentlicht offizielle Ursprungsregeln und Hinweise zu Präferenzen. European Commission · Preferential origin
Bei bestimmten Waren ist der Ursprung auch für EUDR-Prüfungen wichtig.






